IN ÜBERARBEITUNG - Genehmigung für Asbestabbruch und -entsorgung beantragen - Informationsblatt 3022
Achtung! Die Vorschriften zu Asbest wurden durch den Königlichen Erlass vom 19. Dezember 2025 angepasst. Diese Veröffentlichung wird in Kürze aktualisiert, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen. In Belgien ist nicht jedem erlaubt, Asbest zu entfernen. Das Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit widmet den Bedingungen und Verfahren für die Genehmigung von Asbestabbruch und -entsorgung einen vollständigen Titel. Diese Genehmigung muss über den Föderalen Öffentlichen Dienst Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung beantragt werden.
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