Entsorgung von asbesthaltigen Wasser- und Abwasserleitungen - Präventionsblatt 1048
In diesem Blatt möchten wir die folgenden Fragen beantworten: Kann die Entsorgung alter Abwasser- oder Wasserleitungen bei Straßenbauarbeiten als “sporadische Handlungen”, wie im Gesetzbuch1 besprochen, oder als “einfache Handlungen”2, mit einer obligatorischen Schulung von 8 Stunden für alle Arbeitnehmer, betrachtet werden, wenn diese Arbeiten von einem anerkannten Auftragnehmer für Infrastrukturarbeiten durchgeführt werden? Und müssen solche Arbeitstätigkeiten den Inspektionsdiensten des Diensts Aufsicht auf das Wohlbefinden bei der Arbeit gemeldet werden?
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