Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Um die Arbeiten sicher durchführen zu können, müssen sich die Arbeitnehmer vor den Gefahren, denen sie ausgesetzt sein können, schützen. Zu diesem Zweck können sich die Anwender individuell mittels persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen. Nicht nur die Ausführenden sind diesen Risiken ausgesetzt, sondern auch die anderen Personen, die auf der Baustelle anwesend sind, wie der Bauherr, der Architekt, die Bauaufsicht, die Lieferanten... haben die gleichen Risiken. Je nach Notwendigkeit und Umständen müssen die entsprechenden PSA getragen werden. Das Tragen von Schutzhelmen, Sicherheitsschuhen und Warnwesten muss mindestens obligatorisch sein.
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