Periodische Gesundheitsüberwachung - Infomationsblatt nr. 3031
Auf Baustellen gibt es zahlreiche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die Arbeitnehmer. Zu den Gefahrenverhütungsmaßnahmen, die im Gesetzbuch über das Wohlbefinden bei der Arbeit festgehalten sind, zählt unter anderem die obligatorische Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer. Diese Überwachung ist für nahezu alle Arbeitnehmer im Baugewerbe Pflicht, insbesondere für all diejenigen, die einen Sicherheitsposten bekleiden oder Tätigkeiten mit bestimmtem Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit ihrer selbst oder der anderen Arbeitnehmer ausüben. Die Gesetzgebung besagt, dass die Gesundheitsüberwachung während der Arbeitszeit stattfinden muss. In diesem Informationsblatt ist zunächst dargelegt, welche Arbeitnehmer der Gesundheitsüberwachung unterworfen sind. Anschließend ist erläutert, wie die Gesundheitsüberwachung geregelt ist, insbesondere die vorherige Beurteilung des Gesundheitszustands und die periodische Gesundheitsüberwachung.
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